Samstag, 28. Dezember 2019

Der Antrag "Klimamusterstadt"

Antrag “Klimamusterstadt” Delmenhorst

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die Gruppe SPD & Partner, die UAD, die Gruppe Bürgerforum-Freie Wähler/Unger, die FDP und die LINKEN beantragen: Der Rat der Stadt Delmenhorst stellt fest, dass der globale Klimanotstand auch für die Stadt Delmenhorst gilt und erklärt für unsere Stadt den Klimanotstand. Die Stadt Delmenhorst verdeutlicht damit, dass die bisherige erfolgreiche städtische Klimapolitik weiterentwickelt und mit Nachdruck verfolgt werden muss.

Der Rat der Stadt Delmenhorst erkennt an, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwer­wiegenden Folgen auch für Delmenhorst die höchste Priorität besitzt und in künftigen Entscheidungsfindungen diesen Umstand grundsätzlich Beachtung findet.
  • Ein ganzheitliches Klimaschutzkonzept wird von der Verwaltung erarbeitet. Über den Bearbeitungsstand wird im ersten Jahresbericht im Januar 2020 berichtet.
  • Die Stadt Delmenhorst erkennt, dass die bisherigen lokalen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • Berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt-und Artenschutz auswirken. Beschlussvorlagen weisen die Klimaauswirkungen zukünftig entsprechend aus.
  • Stellt fest, dass die mit dem integrierten Klimaschutzkonzept gefassten Klima-Ziele nach den bisherigen Erfahrungen nicht erreicht werden.
  • Fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und daraus Konsequenzen ziehen.
  • Fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer und Münchner Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Ein­halten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedin­gungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Sub­ventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.
  • Fordert auch die städtischen Beteiligungen auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Rat dazu Bericht zu erstatten.
Die Antragsteller beantragen des weiteren, dass sich die Stadt Delmenhorst zum Ziel setzt, eine Klimamusterstadt zu werden. Als Klimamusterstadt verstehen die Antragsteller die schnellere und nachhaltige Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 bzw. 2050. Aus diesem Grund gibt sich die Stadt Delmenhorst folgende Selbstverpflichtungen, die bei allen zukünftigen Vorhaben zwingend zu beachten sind:
  • Entsiegelungsgebot. Die Stadt Delmenhorst verpflichtet sich, bei allen neu zu versiegelnden Flächen eine Fläche der gleichen Größe zu entsiegeln und zu renaturieren. 
  • Photovoltaik. Die Stadt Delmenhorst verpflichtet sich, bei allen Neubauten oder Sanierungen von Bestandsimmobilien der öffentlichen Hand oder städtischer Gesellschaften Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder an der Fassade zu installieren.
  • Dach- und Fassadenbegrünung. Die Stadt Delmenhorst verpflichtet sich, bei allen Neubauten oder Sanierungen von Bestandsimmobilien der öffentlichen Hand oder städtischer Gesellschaften eine Dach- und Fassadenbegrünung vorzunehmen, wo es möglich ist.
  • Kunststoffverbrauch einschränken. Die Stadt Delmenhorst verpflichtet sich, den Verbrauch von nicht nachhaltigen Kunststoffen in der Verwaltung und den städtischen Gesellschaften auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Stadt Delmenhorst wird diesbezüglich jährlich über die Fortschritte im Umweltausschuss berichten.
  • Fuhrpark elektrifizieren. Die Stadt Delmenhorst verpflichtet sich, den Fuhrpark der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften, mit Ausnahme der DELBUS, bis zum Jahre 2025 komplett auf elektrischen Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb durch Wasserstoff umzustellen. 
  • KlimaschutzmanagerIn: dauerhafte Einstellung einer Klimaschutzmanagerin,eines Klimaschutzmanagers
  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept(ISEK): Aufnahme von Klimaschutzzielen in das Stadtentwicklungskonzept.
  • Mobilitätsmanagement: Einstellung einer Mobilitätsmanagerin/eines Mobilitätsmanagers. Hauptziel des Mobilitätsmanagements ist die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs: Mit „weichen“ Maßnahmen soll bei möglichst vielen VerkehrsteilnehmerInnen Verständnis für die „harten“ Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden und des fließenden Verkehrs gewonnen werden, um ein Umdenken bei der Wahl der Verkehrsmittel zu erreichen.
  • Jugendklimarat: Implantieren eines Jugendklimarates bestehend aus interessierten Jugendlichen, die einen Sitz als beratendes Mitglied im Ausschuss 5U erhalten.
  • Wohnungsbau: Bei der Planung von Neubaugebieten und Sanierung von Altbestandsimmobilien gilt es, erneuerbare Energiekonzepte zu berücksichtigen.
  • Bienenweide auf Dächern der Delmenhorster Bushaltestellen: Hierzu soll zur Erprobung zunächst die Bushaltestelle „am Stadtwall“ (neben der Markthalle) im Jahr 2019 begrünt werden. Genutzt werden sollen winterharte Pflanzen, um den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Bei erfolgreicher Testphase ist ein rechtzeitiger Beschlussvorschlag für eine stadtweite Begrünung für das Jahr 2020 vorzulegen. 
  • Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden: Der Gebäudebestand der Stadt ist energiesparend zu dämmen, dies in analoger Anwendung der EnEV (Energiesparverordnung) von 2014 für Gebäude. Drittmittel sind optimal einzuwerben. Heizungen in Gebäuden der Stadt werden bei entsprechender Laufzeit und auftretenden Mängeln ernergie- und kostensenkend je nach technischen Erfordernissen und Möglichkeiten erneuert. Die EnVo 2014 ist zu beachten. Drittmittel sind optimal einzuwerben.
  • Klima Controlling: Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie die Stadt ihre vielfältigen Klimaschutz-Maßnahmen so bündelt, dass daraus ein an den Zielen orientiertes Handlungsprogramm wird und laufendes „Klima-Controlling“ möglich ist.
  • CO2-Ampel: bei allen Anträgen und Vorschlägen der Verwaltung wird zukünftig eine Co2 Ampel aufgeführt. Dabei bedeutet
    Grün: Umweltentlastent Gelb: Umweltneutral Rot : Umweltbelastent
    Dieses hätte zur Folge, dass auf einem Blick ersichtlich ist welche Auswirkungen dieses auf die Co2 Belastung hat.





2 Kommentare:

  1. Wie soll das bitte funktionieren wenn die Stadt Busse und keine Straßenbahnen hat, dazu kommen Dutzende vermüllte Ecken. Bestes Beispiel ist hinter der Werhahn Halle das kleine Waldstück.

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  2. Zu Fuhrpark elektrifizieren:
    Warum denn ohne DELBUS? In Wuppertal fährt ein Bus mit Wasserstoff und der Wasserstoff wird mit überflüssiger städtischer Energie gespalten. Das klingt für mich nach einem runden Konzept! https://www.wsw-online.de/wsw-mobil/mehr-service/aktuelles/wasserstoffbusse/

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